AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Allgemeines

(1)  Das Unternehmen BeGaMo GmbH, Industriestrasse 56, 9491 Ruggell („BeGaMo“) bietet Beratungsdienstleistungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen („Beratungsdienstleistungen“) für die Bereiche Nachhaltigkeit, neue Materialien / Biokunststoffe, Kreislaufwirtschaft und Kunststoffrezyklate an sowie die Nutzung einer Software as a Service (SaaS) Lösung („Software“) für den Bereich Nachhaltigkeit. Die Software sowie Beratungsdienstleistungen werden Unternehmerinnen/Unternehmern („Kunde“) angeboten. BeGaMo arbeitet mit selbständigen Unternehmen und Beratern als Kooperationspartner („Partner“) zusammen.

(2) Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen BeGaMo und ihren Kunden und Partnern („Vertragspartner“). Auf diese Geschäftsbeziehungen finden neben diesen AGB gegebenenfalls auch Lizenzverträge und Kooperationsvereinbarungen sowie andere im Einzelfall abgeschlossene Verträge Anwendung. Ist in solchen Verträgen nichts anderes bestimmt, gelten diese AGB.

(3) Die Geschäftsbeziehungen finden ausschliesslich zwischen Unternehmern (B2B) statt. Die Vertragspartner versichern, Unternehmer zu sein und nicht als Konsumenten im Sinne von Art. 1 Abs. 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz, LGBl. 2002 Nr. 164) zu handeln.

(4) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss / Zahlungsmodalitäten

(1) BeGaMo stellt das BeGaMo Sustainability Konzept in Form von Beratungsdienstleistungen und Softwarenutzung an. Diese beiden Leistungsangebote können für sich sowie gemeinsam beansprucht werden. Das BeGaMo Sustainability Konzept umfasst diverse Module, aus welchen kundenspezifische individuelle Angebote erstellt werden. Diese Module können aus der Nutzung der Software und/oder Beratungsdienstleistungen bestehen und werden im individuellen Angebot konkretisiert.

(2) Die Beratungsdienstleistungen von BeGaMo sowie die Nutzung der Software sind kostenpflichtig, ausser in ausdrücklich ausgenommenen Fällen.

(3) Der Vertragspartner erkennt an, dass die Themen Nachhaltigkeit, neue Materialien / Biokunststoffe, Kreislaufwirtschaft und Kunststoffrecycling kontinuierliche und innovative Prozesse sind und BeGaMo bestrebt ist, auf dem aktuellsten Stand der Technik zu sein. Jedoch können die Ergebnisse der Beratung als auch die Nutzung der Software keine bestimmten Ergebnisse garantieren.

(4) Das Leistungsangebot von BeGaMo ergibt sich aus den angebotenen Modulen und richtet sich nach den konkreten Vorgaben des Vertragspartners. Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners, dass er Umfang und Vorgehensweise des Angebots mit seinem Wirtschaftsprüfer und sonstigen Dritten, die mit der Prüfung oder Bestätigung von Nachhaltigkeitsberichten beauftragt sind, abzuklären hat.

(5) Verträge zwischen dem Vertragspartner und BeGaMo kommen mit schriftlicher Annahme des Angebotes zustande. Die elektronische Übermittlung per E-Mail an die von den Parteien vereinbarten Adressen genügt den Erfordernissen der Zustellung.

§ 3 Zahlungsmodalitäten und Spesen

(1) Die Rechnungstellung gegenüber dem Vertragspartner erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach Vertragsabschluss und verpflichtet zur Zahlung binnen 14 Tagen. Rechnungsbeträge für die Softwarenutzung werden mit Vertragsabschluss bei Unterzeichnung der Angebotsbestätigung fällig. Honorare für Beratungsdienstleistungen werden zu 50% des Rechnungsbetrags bei Projektstart zur Zahlung fällig, weitere 50% werden bei Erreichen der Projektmitte gemäss individuellem Projektplan zur Zahlung fällig.

(2) Zahlung per Lastschrift:

Der Einzug per Lastschrift setzt die Erteilung eines Lastschriftmandates voraus. Mit Erteilung des Mandates ermächtigt der Vertragspartner, BeGaMo fällige Beträge vom Konto einzuziehen. Etwaige Rücklastschriftgebühren übernimmt BeGaMo nicht. BeGaMo kann die Vertragserfüllung bis zum vollständigen Zahlungseingang verweigern oder beenden. Bei Beendigung der Nutzung der Software durch den Vertragspartner nach eigenem Ermessen erfolgt keine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren.

(3) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag angegebenen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt., soweit nicht anders ausgewiesen.

(4) Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, ist BeGaMo berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu fordern. Die Geltendmachung von Verzugszinsen schliesst weitergehende Ansprüche von BeGaMo nicht aus.

(5) Beratungsleistungen erfolgen grundsätzlich beim Vertragspartner sowie auf dessen ausdrückliche Veranlassung. Reisespesen können zusätzlich zu den vereinbarten Gebühren verlangt werden. Diese berechnen sich wie folgt:

  • Fahrtkosten: CHF 0.60 je gefahrenem Kilometer
  • Bahnkosten: Kosten für 1. Klasse Ticket
  • Flug: Kosten für Economy-Klasse, ab 5 Stunden Flugzeit Business-Klasse
  • Taxi nach Aufwand und Belegen
  • Unterkunft: max. CHF 250.00 /Nacht (Ausnahme Messen)
  • Verpflegungspauschale: CHF 40.00 (Halbtagespauschale), CHF 80.00 (Ganztagespauschale)
  • Anreisen/Abreisen werden mit 50% des normalen Stundensatzes verrechnet

§ 4 Pflichten des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner ist zur Mitwirkung verpflichtet.

(2) Sollte der Vertragspartner an BeGaMo Inhalte übermitteln und diese Inhalte die Rechte Dritter verletzen, z.B. aufgrund des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts oder des Geheimnisschutzes, hält der Vertragspartner BeGaMo schad- und klaglos hinsichtlich etwaig gegen BeGaMo geltend gemachter Ansprüche Dritter. Davon erfasst sind auch die notwendigen Kosten der rechtlichen Beratung und Verteidigung in solchen Fällen.

(3) Bei allen an BeGaMo übermittelten Daten geht BeGaMo davon aus, dass der Vertragspartner über alle erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Nutzungsrechte verfügt. Eine Überprüfung durch BeGaMo erfolgt, ausser bei offensichtlichen Verstössen, nicht.

(4) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von ihm übermittelten Daten aktuell zu halten und Änderungen BeGaMo gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(5) Der Vertragspartner darf allfällige an der Software erhaltene Nutzungsrechte weder veräussern, noch Dritten überlassen. Das Nutzungsrecht steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Gebühren.

(6) BeGaMo erbringt keine Leistungen eines Rechtsanwaltes, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Der Vertragspartner ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen selbst verantwortlich.

§ 5 Laufzeit, Kündigung

(1) Sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate. Verträge sind mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende kündbar. Ein Vertrag verlängert sich mangels Kündigung immer wieder um jeweils 12 Monate.

(2) Wird ein Vertragsbestandteil nicht erfüllt, erhält der Vertragspartner nach schriftlicher Mitteilung durch BeGaMo die Möglichkeit, den Verstoss innerhalb von 14 Tagen zu beheben. Sollte nach Ablauf dieser Frist der Verstoss weiterhin bestehen, führt dies zum Recht auf fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses. BeGaMo behält sich das Recht vor ggf. Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner geltend zu machen.

(3) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Massgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung.

(4) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der Kündigung sämtliche Unterlagen inklusive Kopien an BeGaMo zu übergeben und diese auf allen elektronischen Geräten (Computer, Cloud, Speichergeräte usw.) des Vertragspartners zu löschen. Dies hat unaufgefordert zu erfolgen und ist BeGaMo gegenüber schriftlich zu bestätigen. Sollte diese Frist zur Erledigung und Mitteilung von 14 Tagen nicht eingehalten werden, schuldet der Vertragspartner eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 5’000.00.                                                            

(5) Darüber hinaus besteht kein vertragliches ordentliches Rücktrittsrecht und keine Stornierungsmöglichkeit für den Vertragspartner.

(6) Die Kündigung setzt die Schriftform voraus. Massgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung in Schriftform.

§ 6 Haftung

(1) Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BeGaMo, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für vom Kunden selbst verursachte Schäden ist eine Haftung ebenfalls ausgeschlossen. BeGaMo kann nicht haftbar gemacht werden für die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Daten, sowie daraus resultierende Ergebnisse.

(2) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, genauso für mittelbaren Schaden, insbesondere aufgrund Betriebsunterbrechung, Zinsverlust oder Datenverlust.

(3) BeGaMo bietet keine Gewähr für die jederzeitige Einsatzbereitschaft der Software oder beauftragter Berater. Durch höhere Gewalt oder andere Einflüsse, die BeGaMo nicht zu vertreten hat, kann es zu temporären Ausfällen kommen. BeGaMo haftet insbesondere nicht, wenn es ohne eigenes Verschulden zu einer Nichterreichbarkeit oder einem Funktionsausfall der Software kommt sowie bei mangelhafter Ausführung oder Störungen, welche in der Sphäre des Vertragspartners oder Dritter liegen.

(4) Ist die Haftung von BeGaMo ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) BeGaMo haftet nicht für Schäden, die sich aus der Verwendung von überlassenen Unterlagen und/oder der Software ergeben.

§ 7 Nutzungsrecht /Gewährleistung / Quellcode

(1) Für die Software sowie für von BeGaMo zur Verfügung gestellte Materialien wird lediglich ein einfaches, nicht ausschliessliches, für die Vertragsdauer zeitlich beschränktes, persönliches Nutzungsrecht erlangt. Das Recht, Sublizenzen zu vergeben, ist ausgeschlossen.

(2) Das jeweilige Leistungsangebot von BeGaMo ist im jeweils vertraglich definierten Rahmen verfügbar, sodass eine darüber hinaus gehende Verwendung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, die es im Einzelfall zu definieren gilt und sich an den üblichen Preisen von BeGaMo orientiert. Die Nutzung der Software ist auf den im Angebot benannten Unternehmensbereich des Vertragspartners beschränkt. Die Nutzung über den Unternehmensbereich hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung von BeGaMo.

(3) Es besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Herausgabe oder Einsicht in den Quellcode der Software.

§ 8 Referenzen

BeGaMo ist berechtigt, den Vertragspartner auf seiner Webseite oder in Social Media Auftritten unentgeltlich als Referenz anzugeben. Diesbezüglich darf BeGaMo auch Logos des Vertragspartners verwenden. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform.

§ 9 Datenschutz

Der Vertragspartner kann, wenn er eine natürliche Person ist, von BeGaMo jederzeit eine umfangreiche Auskunftserteilung zu den von BeGaMo zur Person des Vertragspartners gespeicherten Daten erhalten und/oder die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner oder aller personenbezogener Daten verlangen. Die Datenschutzerklärung für Vertragspartner von BeGaMo ist online abrufbar unter https://begamo.com/datenschutz/.

§ 10 Geheimhaltung

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, Dateien und Unterlagen über Vorgänge von BeGaMo.

(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

(3) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die zur Vertragserfüllung Zugang zu den vorbezeichneten Vorgängen benötigen, aufzuerlegen.

(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen, welche BeGaMo ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat oder öffentlich zugänglich sind.

(5) Dem Vertragspartner ist es untersagt, Reverse Engineering zu betreiben. Dies umfasst alle Aktivitäten, die darauf abzielen, Informationen über das Produkt durch Analyse, Demontage, Dekompilierung oder andere technische Verfahren zu gewinnen.

(6) Der Vertragspartner hat sich insbesondere an die in der abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) enthaltenen Regelungen zu halten.

(7) Die Weitergabe der Zugangsdaten sowie die Vorführung oder Übermittlung von Daten jeglicher Art an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen BeGaMo und dem Vertragspartner unterliegen liechtensteinischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz, Liechtenstein, wobei es BeGaMo offensteht, den Vertragspartner auch an einem anderen Gerichtsstand zu belangen.

§ 12 Geltungsbereich der AGB und Änderungen

(1) Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Vertragspartner mit Anwendung der jeweils geltenden AGB von BeGaMo einverstanden.

(2) Die AGB von BeGaMo gehen allfälligen AGB des Vertragspartners vor.

(3) BeGaMo ist befugt, die gegenständlichen AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Vertragspartner schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekanntgegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. Die aktuellen AGB sind jederzeit einsehbar auf der Website [www.begamo.com/agb].

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand: 01.02.2025

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